Investieren in Solaranlagen

Anleger nutzen immer mehr die Möglichkeit, direkt in PV-Aufdachanlagen zu investieren, die auf einer gepachteten Dachfläche installiert und betrieben werden.

Immer mehr Anleger nutzen die Möglichkeit, direkt in PV-Aufdachanlagen zu investieren. Hierzu wird eine fremde Dachfläche durch den Anleger über Laufzeiten von 30 bis zu 40 Jahren angepachtet. Auf diesem Dach wird dann durch den Anleger eine PV-Anlage installiert.

Sowohl der Verpächter der Dachflächen als auch der Anleger, Pächter und Betreiber der PV-Anlage, haben wechselseitige Vorteile.

  • Der Verpächter erhält für seine verpachtete Dachfläche eine Pachtzahlung oder eine Dachsanierung,
  • der Anleger, Betreiber der PV-Anlage, über den Stromverkauf monatliche Erlöse.

Für Anlagen bis zu 750 kWp werden die Vergütungen im Allgemeinen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Diese Vergütungen sind dann über eine Laufzeit von 20 Jahren festgeschrieben.

Für Anlagen über 750 kWp werden in der Regel zwischen dem Anleger (Betreiber) und einem Stromhändler ein Power Purchase Agreement (Stromkaufvereinbarung), kurz PPA, geschlossen. Hierin werden alle Konditionen wie Laufzeit, Preis, Abnahmemenge etc. individuell geregelt.

Sofern Anleger Risiken aus dem Betrieb der Anlage, wie saisonale Schwankungen (Sonneneinstrahlung), Betriebskosten oder Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen vermeiden wollen, bietet die Wohnen & Mehr – mehr Energie Interessenten ein Pachtmodell an. Hierbei verpachtet der Anleger seine PV-Anlage an die Wohnen & Mehr – mehr Energie und erhält dafür eine monatlich gleichbleibende Pachtzahlung.

Für Investoren oder Anleger, die gewerblich tätig sind, können Investitionen in PV-Anlagen zusätzlich steuerlich gefördert. Insbesondere die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung im Rahmen des Investitionsabzugsbetrages (IAB) kann hierbei für den Investor/Anleger sehr vorteilhaft sein. Es empfiehlt sich aber, hierzu die fachkundige Beratung eines Steuerberater einzuholen.